Orthopädie Rickert · Privatpraxis in Seligenstadt
Wenn konservative Behandlungsmöglichkeiten nicht ausreichend helfen oder neurologische Ausfälle und instabile Veränderungen vorliegen, kann eine operative Behandlung der Wirbelsäule geprüft werden. Prof. Dr. med. Marcus Rickert berät Sie auf Grundlage Ihrer Beschwerden, Untersuchungsbefunde und vorhandenen Bildgebung.
Nicht jede Veränderung an der Wirbelsäule muss operiert werden. Entscheidend ist, ob die Beschwerden und klinischen Befunde zu den Veränderungen in der Bildgebung passen und wie stark Alltag, Beweglichkeit und Lebensqualität eingeschränkt sind.
Eine operative Behandlung kann insbesondere erwogen werden, wenn konservative Maßnahmen keine ausreichende Besserung ermöglichen, eine relevante Einengung von Nervenstrukturen besteht oder die Stabilität der Wirbelsäule beeinträchtigt ist.
Die Entscheidung für oder gegen eine Operation wird immer individuell nach fachärztlicher Untersuchung und sorgfältiger Abwägung von Nutzen, Risiken und Alternativen getroffen.
Vor einer operativen Empfehlung müssen Beschwerden, neurologischer Untersuchungsbefund und Bildgebung zusammenpassen. Ein auffälliger MRT-Befund allein ist nicht automatisch eine Operationsindikation.
Bringen Sie möglichst alle vorhandenen Aufnahmen, schriftlichen Befundberichte, Operationsberichte und eine aktuelle Liste Ihrer Medikamente zum Termin mit.
Eine geplante Wirbelsäulenoperation wirft häufig viele Fragen auf. Im Rahmen einer Zweitmeinung können die bisherige Diagnose, vorhandene Bildgebung und die vorgeschlagene Behandlung erneut fachärztlich beurteilt werden.
Dabei wird insbesondere geprüft, ob weiterhin konservative Möglichkeiten bestehen, welches operative Ziel verfolgt wird und welche Behandlungsalternativen infrage kommen.
Welches Verfahren geeignet ist, hängt von der zugrunde liegenden Erkrankung, dem betroffenen Wirbelsäulenabschnitt, der Stabilität und dem neurologischen Befund ab.
Nicht jedes genannte Verfahren wird bei jeder Erkrankung eingesetzt. Die konkrete Empfehlung erfolgt ausschließlich nach persönlicher Untersuchung und Auswertung aller Befunde.
Viele Bandscheibenvorfälle können zunächst konservativ behandelt werden. Eine Operation kann jedoch geprüft werden, wenn starke ausstrahlende Schmerzen trotz geeigneter Behandlung bestehen bleiben oder neurologische Ausfälle auftreten.
Ziel der Operation ist es, die betroffene Nervenstruktur zu entlasten. Dafür wird das auf den Nerv drückende Bandscheibengewebe abhängig vom Befund mikrochirurgisch oder mit einem anderen geeigneten Verfahren entfernt.
Bei zunehmender Muskelschwäche, schweren Lähmungserscheinungen oder Störungen der Blasen- und Darmentleerung ist eine dringliche medizinische Abklärung erforderlich.
Bei einer Spinalkanalstenose können Nerven im Wirbelkanal eingeengt werden. Typisch sind unter anderem belastungsabhängige Schmerzen, Schwäche oder Taubheitsgefühle in den Beinen sowie eine zunehmend eingeschränkte Gehstrecke.
Wenn konservative Maßnahmen nicht ausreichend helfen, kann eine operative Erweiterung des Wirbelkanals erwogen werden. Ziel der Dekompression ist es, den eingeengten Nervenstrukturen wieder mehr Raum zu geben.
Ob zusätzlich eine Stabilisierung erforderlich ist, hängt unter anderem davon ab, ob eine relevante Instabilität oder ein Wirbelgleiten besteht.
Eine Stabilisierung beziehungsweise Spondylodese kann bei bestimmten Instabilitäten, ausgeprägtem Wirbelgleiten, Fehlstellungen oder nach notwendigen umfangreicheren Entlastungen geprüft werden.
Dabei werden betroffene Wirbelsäulensegmente mit geeigneten Implantaten stabilisiert. Ziel ist es, schmerzhafte oder instabile Bewegungen zu reduzieren und Nervenstrukturen dauerhaft zu entlasten.
Da eine Versteifung die Beweglichkeit eines Abschnitts dauerhaft verändert, werden Nutzen, mögliche Risiken und alternative Behandlungsmöglichkeiten besonders sorgfältig abgewogen.
Wirbelkörperfrakturen können durch Unfälle, Osteoporose oder andere Erkrankungen entstehen. Die Behandlung richtet sich nach Stabilität, Fehlstellung, neurologischem Befund, Schmerzintensität und Knochenqualität.
Viele stabile Frakturen können konservativ behandelt werden. Bei instabilen Frakturen, zunehmender Fehlstellung, neurologischer Beteiligung oder ausgeprägten anhaltenden Beschwerden kann eine operative Stabilisierung geprüft werden.
Bei ausgewählten schmerzhaften osteoporotischen Wirbelkörperfrakturen kann außerdem ein minimalinvasives Verfahren wie eine Kyphoplastie oder Vertebroplastie erwogen werden.
Nutzen und Risiken einer Wirbelkörperaugmentation werden individuell bewertet. Das Verfahren ist nicht bei jeder Wirbelkörperfraktur erforderlich oder geeignet.
Wenn eine Operation empfohlen wird, erläutern wir Ihnen verständlich, welches Ziel mit dem Eingriff verfolgt wird und welche Alternativen bestehen.
Ist eine operative Behandlung sinnvoll, wird das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt. Dazu gehören abhängig vom Befund die Auswahl einer geeigneten operativen Einrichtung, die Übermittlung relevanter Befunde und die Planung der Vor- und Nachbehandlung.
Die Nachbehandlung richtet sich nach dem jeweiligen Eingriff und dem persönlichen Verlauf. Sie kann Wundkontrollen, klinische Untersuchungen, Bildgebung, Physiotherapie und einen schrittweisen Belastungsaufbau umfassen.
Ziel ist es, Mobilität und Belastbarkeit sicher wieder aufzubauen und mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen. Die konkreten Empfehlungen des operierenden Zentrums sollten dabei berücksichtigt werden.
Warten Sie bei schweren neurologischen Beschwerden nicht auf einen regulären Praxistermin. Eine unverzügliche medizinische Abklärung ist insbesondere erforderlich bei:
Wenden Sie sich in diesen Situationen an eine Notaufnahme oder bei schweren beziehungsweise lebensbedrohlichen Beschwerden an den Rettungsdienst.
Wir besprechen Ihre Beschwerden und prüfen vorhandene Bildgebung, Arztberichte und bisherige Behandlungen.
Orthopädischer und neurologischer Befund werden mit den Veränderungen in der Bildgebung verglichen.
Wir erläutern konservative und operative Möglichkeiten und koordinieren bei Bedarf das weitere Vorgehen.
Nein. Viele Bandscheibenvorfälle können zunächst konservativ behandelt werden. Eine Operation wird insbesondere bei neurologischen Ausfällen oder nicht ausreichend behandelbaren Beschwerden geprüft.
Ja. Bringen Sie zur Beurteilung möglichst alle vorhandenen Bildaufnahmen, Befundberichte und Informationen über bisherige Behandlungen mit.
Nein. Eine Stabilisierung ist nur bei bestimmten Instabilitäten, Fehlstellungen oder Operationsverfahren erforderlich.
Das hängt vom Eingriff, der zugrunde liegenden Erkrankung, Begleiterkrankungen und dem individuellen Heilungsverlauf ab. Eine pauschale Zeitangabe ist daher nicht möglich.
Bringen Sie MRT-, CT- und Röntgenaufnahmen, Befundberichte, bisherige Operationsberichte und eine aktuelle Medikamentenliste möglichst vollständig mit.
Die Beratung erfolgt für Privatpatientinnen und Privatpatienten sowie für Selbstzahler nach vorheriger Terminvereinbarung.
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